| Eckpunkte
des weltweit strengsten Weingesetzes
Die Basis des österreichischen Weingesetzes
ist das europäische Weinrecht. Österreich hat sich
aber seine strikten Eigenheiten bewahrt, die im strengsten
Weingesetz weltweit 1985 festgehalten sind. Die tragenden
Säulen sind die kontrollierte Herkunft,
die Hektarertrags-beschränkung, die
Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.
In Österreich gilt für Land-, Qualitäts-
und Prädikatswein eine generelle Hektarhöchstertragsmenge
von 9.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 6.750 Liter Wein
pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als
Tafelwein deklassiert werden.
Österreichischer Qualitätswein und österreichischer
Prädikatswein sind staatlich doppelt geprüft – weinchemische
Analyse und Beurteilung durch ein Verkostergremium.
Hier können Sie sich das
aktuelle Weingesetz herunterladen:
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