Eckpunkte des weltweit strengsten Weingesetzes
Die Basis des österreichischen Weingesetzes ist das europäische Weinrecht. Österreich hat sich aber seine strikten Eigenheiten bewahrt, die im strengsten Weingesetz weltweit 1985 festgehalten sind. Die tragenden Säulen sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertrags-beschränkung, die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.

In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 6.750 Liter Wein pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Tafelwein deklassiert werden.

Österreichischer Qualitätswein und österreichischer Prädikatswein sind staatlich doppelt geprüft – weinchemische Analyse und Beurteilung durch ein Verkostergremium.

Hier können Sie sich das aktuelle Weingesetz herunterladen:

Österreichisches Weingesetz 1999 
(PDF, 173 KB)
Österreichisches Weingesetz 1999 
mit Novelle von 2004
  (PDF, 174 KB)
 


Um die Dokumente ansehen zu können, benötigen Sie
den AcrobatReader. Sie können ihn hier downloaden.